Beantragung bei einer Rentenversicherung (DRV)

Für die Beantragung sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Ihre Erwerbstätigkeit muß erheblich gefährdet oder bereits gemindert sein (§10 SGB VI).
  2. Sie müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen (§11 SGB VI).

Der Weg

  1. Gespräch mit Ihrem Hausarzt
  2. Antragstellung bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung (DRV Bund, DRV Westfalen, DRV Mitteldeutschland etc. ). Die Antragsformulare G100, G110 und die Ausfüllanleitung G103 finden Sie hier. Bitte geben Sie unbedingt schon bereits bei der Beantragung an, dass Sie in die Klinik am Korso wollen und dass Sie unsere Klinik unter dem Gesichtspunkt Ihres Mitwirkungsrechts nach dem Wunsch- und Wahlrechts (§ 9 SGB IX) ausgewählt haben.
  3. Erstellung eines Befundberichts durch den behandelnden Arzt.

Bei der Beantragung ist Ihnen auch Ihre gesetzliche Krankenkasse behilflich.

Warten Sie nicht allzu lange auf eine Bewilligung Ihrer Leistungen. Spätestens nach drei Wochen muß über Ihren Antrag entschieden worden sein (§ 14 Abs. 2 SGB IX). Sollten Sie nach diesen drei Wochen keine Nachricht erhalten haben, so können Sie der Rentenversicherung eine angemessene Frist setzen und ihr gleichzeitig mitteilen, dass Sie nach Verstreichen der Frist zu Lasten der Rentenversicherung mit der Rehabilitation beginnen werden  (§ 15 SGB IX).

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