Füllen Sie bitte den Fragebogen zum Lebenslauf aus und senden Sie diesen an uns zurück. Wir laden Sie dann zu einem (ambulanten) Vorgespräch in die Klinik ein. Bitte rufen Sie uns ca. 5-7 Tage nach dem Sie den Fragebogen abgeschickt haben an, damit wir einen Termin vereinbaren können.
Wenn Sie Fragen haben oder Beratung wünschen, rufen Sie unser Aufnahmebüro an Tel.: 05731 / 181-1114.
| Vormittags | Nachmittags |
Mo | | 13:00 - 16:30 Uhr |
Di | | 13:00 - 16:30 Uhr |
Mi | 10:00 - 12:30 Uhr | 13:30 - 16:30 Uhr |
Do | | 13:00 - 16:30 Uhr |
Fr | 09:00 - 13:00 Uhr | |
Im ambulanten Vorgespräch möchten wir klären, ob eine Behandlung in unserer Klinik für Sie sinnvoll und erfolgversprechend ist. Außerdem können Sie uns und unser Haus auch persönlich kennen lernen. In Ausnahmefällen, etwa bei einer langen Anreisezeit, kann ein solches Vorgespräch auch am Telefon durchgeführt werden.
Nach dem ambulanten Erstgespräch in unserer Klinik benötigen wir eine schriftliche Kostenzusage eines Leistungsträgers (gesetzliche/private Krankenversicherung, Rentenversicherung und/oder Beihilfe). Darum sollten sich so schnell wie möglich (am besten gleich nach dem ambulanten Vorgespräch) kümmern, denn erst nach Vorliegen der Kostenzusage können wir Sie aufnehmen.
Zugangswege für privat Versicherte
Bitte beantragen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle eine stationäre fachklinische psychosomatische Behandlung in der Klinik am Korso. Verweisen Sie darauf, dass ein entsprechendes ambulantes Vorgespräch erfolgte und der Befund der Klinik Ihrem Hausarzt vorliegt.
Zugangswege für gesetzlich Versicherte
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden nur auf Antrag erbracht. Für berufstätige Versicherte kommt allgemein nur die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in Betracht. Für Rentner, Hausfrauen und sonstige nicht berufstätige Versicherte ist primär die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zuständig.
Für Schüler/innen und Studenten/innen bis zum 27. Lebensjahr gilt das sogenannte Kinderrehabilitationsverfahren, welches sowohl bei der DRV als auch bei der GKV beantragt werden kann. Wir empfehlen dringend, den Antrag bei der Krankenkasse zu stellen, da die DRV nach anderen, strengeren Kriterien (Gefährdung der späteren Erwerbsfähigkeit) prüft und aus diesem Grund viele Anträge ablehnt.
→ Allgemeine Hinweise zur Beantragung der Kostenzusage
→ Beantragung bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
→ Beantragung bei einer Rentenversicherung (DRV)
Wenn Sie Fragen haben, setzen Sie sich mit unserem Aufnahmesekretariats (s.o. Schritt 1) in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne!
Häufig ergeben sich Wartezeiten bis zur stationären Aufnahme. Einerseits durch die Prüfung der Leistungspflicht durch die Krankenkassen bzw. Rentenversicherungen. Andererseits entstehen Wartezeiten (nachdem die Kostenzusage vorliegt) durch die notwendige Aufnahmeplanung innerhalb unserer Klinik aufgrund der begrenzten Anzahl von Therapieplätzen.
Diese Wartzeit sollten Sie nutzen! Während dieser Zeit sollten Sie sich um eine therapeutische, ambulante Weiterbehandlung an Ihrem Wohnort kümmern , denn die stationäre Behandlung bei uns wird nur ein Teil einer Therapiekette sein. Adressen von Ärzten/Therapeuten sowie Selbsthilfegruppen finden Sie unter dem Punkt Links)
Liegt eine Kostenzusage vor, werden Sie zur Aufnahme eingeplant.
Uns liegt am Herzen,
dass unsere
Patientinnen und Patienten einen Ort finden, an dem sie ihr Leben ändern können.