Uns liegt am Herzen, dass unsere Patient*innen einen Ort finden, an dem sie ihr Leben ändern können.

Versicherte aus dem EU-Ausland

Auch wenn Sie im EU-Ausland krankenversichert sind, können Sie sich bei uns behandeln lassen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind:
Sprechen Sie mit Ihrem Krankenversicherungsträger (Ihre Krankenkasse), ob dieser grundsätzlich die Kosten einer Behandlung im EU-Ausland übernimmt. Wenn ja, dann lassen Sie sich bitte von Ihrem Krankenversicherungsträger das sogenannte „S2-Formular“ ausstellen. Dieses reichen Sie bitte bei uns ein. Den Rest übernehmen wir für Sie.

Wenn Sie privat versichert sind oder keinen Anspruch auf eine Behandlung im Ausland haben sollten:
In diesem Fall sollten Sie die Übernahme Ihrer Kosten im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse klären. Wir würden Sie als Selbstzahler aufnahmen und auch nur mit Ihnen abrechnen. Unsere Rechnungen können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Eine Abrechnung mit einer ausländischen Versicherung erfolgt von uns grundsätzlich nicht.

Weitere Informationen zum Thema Behandlung von EU-Ausländern in Deutschland finden Sie hier.

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