Uns liegt am Herzen, dass unsere Patient*innen einen Ort finden, an dem sie ihr Leben ändern können.

Beantragung der Kostenzusage, wenn Sie privat krankenversichert bzw. Beihilfe berechtigt sind oder selber zahlen werden.

Wenn Sie privat versichert bzw. Beihilfe berechtigt sind, dann stellen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf eine stationäre fachklinische psychotherapeutische Behandlung in der Klinik am Korso.

Von den Privatkrankenkassen ist die Klinik am Korso als sog. gemischte Krankenanstalt gemäß § 4 Abs. 5 der Musterbedingungen anerkannt, d.h. wir erbringen für diese entweder kurative Leistungen (Rehabilitation) oder akutmedizinische Leistungen (Krankenhausbehandlung), je nach Schwere der Erkrankung. Die Klinik am Korso ist somit eine Rehaklinik wie auch andererseits ein Krankenhaus (Privatklinik nach §30 GewO) im Sinne des § 107 Abs. 1 SGB V  (es besteht jedoch keine Zulassung nach § 108 SGB V). Unsere Klinik erfüllt zudem die Voraussetzungen der Beihilfeverordnungen der jeweiligen Bundesländer (BVO).

Die Entscheidung, ob seitens der Beihilfe bzw. Privatkrankenkasse ein stationäre Rehabilitationsmaßnahme (kurative Behandlung) oder aber Krankenhausbehandlung (Akutbehandlung) bewilligt wird, hängt von der Schwere und dem Grad der Chronifizierung Ihrer Erkrankung ab. Die Grundlage für die Entscheidung ist meist auch das Gutachten, welches wir im Rahmen Ihres ambulanten Vorgesprächs bei uns erstellen. Sollte ein*e (Amts-)Arzt*in von Ihrer Beihilfestelle bzw. ein*e Vertragsarzt*in Ihrer privaten Krankenkasse hinzugezogen werden, trifft dieser die endgültige Entscheidung.

Wenn Sie selber für die Behandlungskosten aufkommen wollen, so können Sie dies selbstverständlich tun. Dazu reicht uns die unterzeichnete Therapievereinbarung, die Sie im ambulanten Erstgespräch von uns erhalten. 

Bei selbst zahlenden und privat versicherten PatientInnen behalten wir uns die Zahlung von Sicherheitsleistungen bzw. Vorschüssen vor. Näheres teilt Ihnen unser Aufnahmebüro (Vgl. unter Schritt 1: Füllen Sie bitte unseren Fragebogen aus - Sprechzeiten unseres Aufnahmebüros) mit.

Auch Patient*innen mit Zusatzversicherung (Krankheitskosten- oder Krankenhaustagegeldversicherung o.ä.) sollten vor Aufnahme um Kostenzusage bei Ihrer entsprechenden Versicherung nachfragen.

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